Rechtliche Angaben

Allgemeine Mietbedingungen der Autovermietung im Autocenter Hettstedt                                                                                                                                    (Stand 01.04.2016)

ANMIETBEDINGUNGEN:                                                        alle Beträge inkl. 19% MwSt. (in Klammern netto)

Deutsche und EU - Bürger müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit deutscher Meldeadresse bei Anmietung vorlegen.

FAHRZEUGE:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Reservierungen erfolgen nur nach diesen Vermietgruppen und nicht nach Fahrzeugtypen/Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen/Bestellungen erfolgen. Ausstattungsdetails können nicht zugesagt werden.

KFZ.-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:
Jedes vermietete Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert: "€ 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person."

HAFTUNGSFREISTELLUNG FÜR SCHÄDEN AM MIETWAGEN (z. B. KASKO-VERSICHERUNG):

Diese Option befreit Sie vollständig bei Beschädigung des Mietwagens, Schäden durch Diebstahl, versuchten Diebstahl und Vandalismus, dessen Teilen und Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß Mietvertrag genutzt wird. Lehnt der Mieter diese Haftungsfreistellung ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur Höhe des Wagenwertes (je nach angemieteter Vermietgruppe zwischen EUR 10.000,00 und EUR 50.000,00). Eine Haftung bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung ist nicht vereinbart. Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten Leistungen und Bedingungen hierfür, bevor Sie diese „Haftungsfreistellung für Schäden am Mietwagen“ für nur 11,00 €/Tag (9,24 €) ablehnen.

WEGFALL DER HAFTUNGSFREISTELLUNG

Diese Haftungsfreistellung tritt grundsätzlich nicht ein, wenn bei einem Unfall oder bei einem selbst verursachten Unfall ohne Beteiligung Dritter oder anderer Beschädigung am Mietfahrzeug die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem nicht im Vertrag genannten Fahrer überlassen worden war. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden durch Ladegut, Mitfahrer, oder unsachgemäße Bedienung (z. B. Falschtankung).

Bei Unfällen informieren Sie uns unverzüglich unter unserer 24-Std. erreichbaren Gratis-Hotline 0800/5555 115. Dabei geben Sie bitte den Ort und Ihre Handy-Nummer an oder nennen die zuständige Polizeistation, an die wir uns wenden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat die Autovermietung, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze unverzüglich zu erstatten. Der Unfall- bzw. Schadenbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

BASISPREIS / MIETPREIS:

Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und - in wenn vereinbart - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden Kalendertag ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Vermietgruppe und Marktlage. Basispreis und Zusatzleistungen/Extras ergeben den jeweiligen Mietpreis. Eventuelle Mautgebühren sind vom Mieter zu tragen und nicht im Mietpreis enthalten. Für eine Mahnung entstehen pauschale Kosten von je 13,00 €. Dem Mieter ist der Nachweis vorbehalten, dass keine Mahnkosten entstanden sind bzw. geringere als die vereinbarten pauschalen Mahnkosten.

SCHADENERSATZANSPRÜCHE:

Schadenersatzansprüche an die Autovermietung sind ausgeschlossen, wenn es sich nicht um gesetzl. Schadenersatzansprüche handelt. Diese sind auf den halben Basispreis beschränkt. Ansprüche wegen später entstandener Mängel oder mangelhaftes Fahrzeug sind ausgeschlossen.     

STORNIERUNG/ RÜCKTRITT/ NICHT-ABHOLUNG

Mündliche Fahrzeugbestellungen gelten als Vorvertrag und sind verbindlich bei Angabe der Mieteranschrift. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nach § 312g Abs. 2 Pkt. 9 BGB nicht. Eine Bestellung kann nicht widerrufen werden.

KRAFTSTOFFKOSTEN:
Diese gehen zu Lasten des Mieters. Wir übernehmen gern das Nachtanken, wenn Sie unseren Betankungsservice für 11,00 € (9,24 €) mit buchen oder wenn bei Fahrzeugrückgabe eine Ungleichheit der Kraftstoffmenge mit der Fahrzeugübergabe festgestellt wird.

ZAHLUNGSART:
Der Mietpreis ist bei Fahrzeugübergabe an den Mieter fällig. In der Vermietstation akzeptieren wir neben Bargeld auch Ihre Zahlung per EC-Karte mit PIN/einige Kreditkarten. Bitte erfragen Sie auch die Bedingungen bei Unfall-Ersatzfahrzeug-Miete auf Kosten der Versicherung/Dritter.

FÜHRERSCHEIN:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug- Mieten). Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet die Autovermietung unverzüglich zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug haftet der Mieter.

ZUSATZFAHRER:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie oder bei Firmen von beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Andernfalls besteht keinerlei Versicherungsschutz.

FAHRZEUGRÜCKGABE:Neben der Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren Stationen können Sie auch eine andere Zeit bzw. Ort (z. B. Hotel) mit uns absprechen. Halten Sie sich an die Rückgabe zum Ende der Mietzeit nicht, so berechnen wir für min. 1 weiteren Miettag den gültigen Mietzins (§ 546a BGB), bis die Autovermietung das Fahrzeug wieder besitzt. In Bezug auf Schäden bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten haftet der Mieter stets allein. EINWEGMIETEN: bieten wir nicht an. FEHL-RÜCKGABE-GEBÜHR: Sofern Sie sich veranlasst sehen, das Fahrzeug verspätet oder an anderer Stelle zurückzugeben als im Mietvertrag vereinbart, werden wir Ihnen einen entsprechenden Aufpreis von min. 25,00 € (21,01 €) berechnen. Für diese Pauschale bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass keine Fehl-Rückgabe oder Überschreitung der Mietdauer erfolgt ist oder das als Schadenersatz geringere als die pauschale Vergütung für die Fehl-Rückgabe entstanden sind.

EINREISEVERBOT:
Es bestehen Einreiseverbote für bestimmte Länder. Bitte fragen Sie in unserer Vermietstation nach. Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem in eines der gesperrten Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Für den gesamten entstandenen Schaden werden wir Sie sodann – unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen – haftbar machen.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN TRANSPORTER über 3.500 kg zul. Gesamtgewicht /LKW:

Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe) und Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes u. Ladepapiere.

VERKEHRSVERSTÖSSE/ORDNUNGSWIDRIGKEITEN/STRAFTATEN:
Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt von der Verkehrstauglichkeit und Fahrsicherheit des Mietfahrzeugs zu überzeugen und bei der Nutzung die geltenden Gesetze zu beachten. Der Mieter ist für die Folgen derartiger Unterlassungshandlungen auch durch die Fahrer voll verantwortlich und haftet der Autovermietung für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.

Hier finden Sie uns:

Autocenter Hettstedt

Gewerbering 2
06333 Hettstedt

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

Tel.  03476/88 94 10

Fax. 03476/88 94 30

Email: direkt@honda-hettstedt.de